1. Die Kosten für ein Musikinstrument trägt der Auszubildende. Der Musikverein ist gerne bei der Anschaffung eines Instruments behilflich. Hierbei erhaltene Vereinsrabatte werden in voller Höhe weitergegeben.

  2. Weitere Unterrichtsmaterialien wie Notenständer, Instrumentenständer, Notenschule usw. muss der/die Auszubildende selbständig und auf eigene Kosten beschaffen.

  3. Auf Antrag bezuschusst der Musikverein die Ausbildung von minderjährigen Auszubildenden mit derzeit 15,00 Euro monatlich für längstens 36 Monate. Die Auszahlung erfolgt bei

    a) Ausbildungsbeginn bis 31.12.2020
    einmal jährlich bis zum 31.03. des Folgejahres. Voraussetzung hierfür ist die regelmäßige Teilnahme am Musikunterricht. Ein entsprechender Nachweis ist zusammen mit dem Antrag bis spätestens 28.02. des Folgejahres einzureichen.

    b) Ausbildungsbeginn ab 01.01.2021
    ein Jahr nach Eintritt in die Gesamtkapelle und einer ununterbrochenen aktiven Mitwirkung bei Proben und Auftritten.